Diskussion um § 219a Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch

Kreis EAK und Frauen Union

  • Privat

 

 Diskussion über den §219a mit 


Sylvia Pantel MdB
Karsten Möring MdB
und Dr. Hermann Josef Tebroke

veranstaltet vom EAK und Frauen Union RBK

Dank an unsere Bundestagsabgeordneten.

Klar, dass §219a StGB bleiben muss; denn der Staat hat schon grundgesetzlich die Pflicht, auch das ungeborene Kind zu schützen und muss dann auch Regeln für die Durchsetzbarkeit formulieren; denn der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt grundsätzlich strafbar (aber eben mit den zu formulierenden Ausnahmen und in Abwägung mit den Interessen der Mutter).

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