Diskussion über den §219a mit
Sylvia Pantel MdB
Karsten Möring MdB
und Dr. Hermann Josef Tebroke
veranstaltet vom EAK und Frauen Union RBK
Dank an unsere Bundestagsabgeordneten.
Klar, dass §219a StGB bleiben muss; denn der Staat hat schon grundgesetzlich die Pflicht, auch das ungeborene Kind zu schützen und muss dann auch Regeln für die Durchsetzbarkeit formulieren; denn der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt grundsätzlich strafbar (aber eben mit den zu formulierenden Ausnahmen und in Abwägung mit den Interessen der Mutter).