Förderprogramm für Schulfahrten

zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft

Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Privat
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Privat
Förderprogramm für Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft

30.07.2018

2018 ist ein in mehrfacher Hinsicht historisches Jahr: So historisch, dass die Europäische Kommission 2018 zum Europäischen Kulturerbe-Jahr gemacht hat. Am 12. November 2018 endete vor 100 Jahren der Erste Weltkrieg. Die „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“ – wie viele unserer europäischen Nachbarn den Ersten Weltkrieg bezeichnen. Ebenfalls vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt.
Vor 400 Jahren begann der 30-jährige Krieg, vor 370 Jahren endete dieser mit dem „Westfälischen Frieden“ von Münster und Osnabrück. Dieser allgemeine Friede, insbesondere der Weg dahin, ist auch heute noch Grundlage für viele Friedensverhandlungen in unserer Welt. Vier historische Ereignisse, die dieses Jahr 2018 prägen.
„Entdecke, was uns verbindet“ ist das deutsche Motto des Europäischen Kulturerbejahres. „Uns verbindet in Europa so viel miteinander. Über sieben Jahrzehnte Frieden und Freiheit zwischen den europäischen Völkern ist keine Selbstverständlichkeit. Jeden Tag aufs Neue dürfen wir dankbar sein, dass die Generationen - nach zwei Weltkriegen auf unserem Kontinent - kriegerische Auseinandersetzungen nicht erleben. Jeden Tag aufs Neue wollen die europäischen Grundwerte und Grundfreiheiten aber auch verteidigt werden. Lassen wir heute Selbstverständliches nicht selbstverständlich sein. Wer Gegenwart und Zukunft gestalten will, muss die Vergangenheit kennen.“, so Ina Scharrenbach, Landesvorsitzende der Frauen Union Nordrhein-Westfalen.
Für Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft im In- und Ausland stehen landesweit 200.000 Euro zur Verfügung. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP hatten das landeseigene Förderprogramm für das laufende Jahr finanziell aufgestockt. Anträge sind spätestens bis zum 30. Dezember für das zweite Schulhalbjahr und bis zum 30. Juni für das erste Schulhalbjahr zu stellen.
„In Europa können wir hautnah erleben, wie aus Feinden Freunde geworden sind. Zahlreiche Partnerschaften nordrhein-westfälischer Städte mit Städten im europäischen Ausland belegen das eindrucksvoll. Dieses Zusammenkommen, das gegenseitige Verständnis, der lebendige Austausch zeugen davon, was aus der Vergangenheit sich entwickeln kann: eine europäische Heimat für heute fast 512 Millionen Menschen. Europa ist Auftrag und Verpflichtung zugleich.“, so Scharrenbach abschließend.

Hintergrund (von: http://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/F%C3%B6rderung-von-Fahrten/):
Förderfähig sind Fahrten aller Schulformen in den Jahrgangsstufen 9 bis 13. Fahrten im Inland werden mit maximal 1.000 Euro gefördert (pauschal 40 Euro pro Schülerin/Schüler/Lehrkraft).
Die maximale Fördersumme für Auslandsfahrten beträgt 3.000 Euro (pauschal 125 Euro pro Schülerin/Schüler/Lehrkraft). Bezuschusst werden die Kosten für die gemeinschaftliche An- und Abreise (ausgenommen private Kfz), Fahrtkosten am Zielort, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Jugendherbergen oder Bildungsstätten (Hotelkosten nur in begründeten Ausnahmefällen), am Zielort anfallende Eintrittsgelder oder Honorare für Führungen oder Workshopangebote sowie Veranstaltungen im Rahmen der Vor- und Nachbereitung (z. B. die Einladung von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen oder von Expertinnen und Experten in den Unterricht). Eine Gruppengröße von 10 Schülerinnen und Schülern sollte nicht unterschritten werden. Mindestens 20 Prozent der Ausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen. Der Zuwendungsempfänger muss ein schulischer Förderverein sein.


https://www.fu-nrw.de/artikel/foerderprogramm-fuer-schulfahrten-zu-gedenkstaetten-politischer-gewaltherrschaft

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