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Guter Kompromiss bei §219a StGB: Trotz Werbeverbot für Ärzte und Kliniken – Mehr Information für Frauen!

https://www.frauenunion.de/-aktuelle/2698-219a.html

Berlin, 30.01.2019

Der Kompromiss in der Diskussion um §219a StGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) ermöglicht Frauen in Zukunft mehr qualitätsgesicherte Information über medizinische Fragen im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch. Ärzte und Kliniken sollen Frauen – auch im Internet – informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen des § 218a Absatz 1-3 StGB durchführen. Die im Schwangerschaftskonfliktgesetz dafür vorgesehenen Konfliktberatungsstellen beraten wie bislang zu psychosozialen Fragen und geben darüberhinausgehende Informationen. Diese werden ergänzt durch weitere medizinische Informationen der Ärztekammern und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet. So werden das Informationsangebot und der Informationsfluss für die Frauen gestärkt.

„Die Auseinandersetzung über eine Reform des §219a StGB hat mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau den verfassungsrechtlichen Auftrag, das Lebensrecht des Ungeborenen zu schützen, oft genug verstellt. Es ist richtig, am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche festzuhalten“, erklärt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB, anlässlich der Debatte um den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch.

„Die Ärzte erhalten die notwendige Rechtssicherheit, in welcher Form sie über Schwangerschaftsabbrüche im Internet informieren können und nicht mit dem Strafrecht in Konflikt geraten. Ideologische Debatten helfen den Frauen in ihrer Konfliktsituation nicht weiter“, stellt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU fest.

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